Altersvorsorgedepot ab 2027: Was du als Beamter wissen musst
Am 1. Januar 2027 ist Schluss mit Riester – und es kommt etwas, das für dich als junge Beamtin oder junger Beamter deutlich spannender ist: das Altersvorsorgedepot. Endlich ETFs mit staatlicher Förderung, ohne die Renditebremse der alten Beitragsgarantie. Hier erfährst du, wie die Förderung funktioniert, warum gerade dein Alter der größte Vorteil ist – und welchen Zettel du nicht vergessen darfst, weil sonst die komplette Zulage flöten geht.
Kurz gesagt
- Das Altersvorsorgereformgesetz ist durch: Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026. Das ist beschlossene Sache, kein Wahlkampfversprechen.
- Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr.
- Die Beitragsgarantie fällt weg – du kannst zu 100 Prozent in Aktien-ETFs gehen und bekommst trotzdem die Zulage.
- Als Beamtin oder Beamter bist du voll zulageberechtigt. Aber du musst dafür etwas tun, was Angestellte nicht müssen.
- Dein bestehender Riester-Vertrag läuft mit Bestandsschutz weiter. Kein Stress, keine Kündigung.
Warum das für dich besser ist als Riester
Das Problem der alten Riester-Rente war nie die Förderung – die war ordentlich. Das Problem war die Beitragsgarantie: Zum Rentenbeginn musste mindestens das rauskommen, was du eingezahlt hast. Klingt gut, hat aber einen Haken. Um diese Garantie darstellen zu können, mussten Anbieter dein Geld überwiegend in sichere, mager verzinste Anlagen stecken. Ergebnis: Nach Kosten blieb kaum Rendite übrig. Deshalb hatte Riester so einen schlechten Ruf.
Beim Altersvorsorgedepot ist diese Fessel weg. Du hast drei Möglichkeiten:
| Variante | Was dahintersteckt | Für wen |
|---|---|---|
| Freies Depot | bis zu 100 % Aktienquote, keine Garantie | langer Anlagehorizont – also fast alle unter 45 |
| Garantieprodukt | 80 oder 100 % Kapitalerhalt | wer nah am Ruhestand ist oder schlecht schlafen kann |
| Standarddepot | fertig vorkonfiguriert | wer es einfach will, ohne sich reinzufuchsen |
Für alle zertifizierten Verträge gilt ein Kostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr – und zwar über die gesamte Laufzeit. Im Gesetzgebungsverfahren wurde der sogar noch von 1,5 auf 1,0 Prozent verschärft. Das ist ein richtig starker Verbraucherschutz, denn genau an den Kosten sind die alten Riester-Verträge gescheitert.
Dein größter Vorteil ist dein Alter
Klingt banal, ist aber der wichtigste Punkt auf dieser Seite. Beim langfristigen Vermögensaufbau ist Zeit der stärkste Hebel – stärker als die Sparrate, stärker als die Rendite. Wer mit 25 anfängt, hat bis zum Ruhestand rund vier Jahrzehnte, in denen Erträge selbst wieder Erträge erwirtschaften.
Und der Gesetzgeber belohnt den frühen Start doppelt:
Berufseinsteigerbonus: Wer beim Abschluss unter 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro obendrauf. Wenn du direkt nach Schule oder Studium in den Vorbereitungsdienst gegangen bist, gehörst du ziemlich sicher in diese Gruppe. Das ist geschenktes Geld – aber nur, wenn du es rechtzeitig mitnimmst.
Dazu kommt die Staffelung der Zulage, die kleine Beträge stark begünstigt. Du musst also nicht mit 150 Euro im Monat einsteigen, um etwas davon zu haben.
Die Förderung: was du bekommst
| Baustein | Fördersatz | Maximal |
|---|---|---|
| deine ersten 360 € im Jahr | 50 % | 180 € |
| von 360,01 € bis 1.800 € | 25 % | 360 € |
| Grundzulage gesamt | – | 540 € pro Jahr |
| je Kind | 100 % auf bis zu 300 € Eigenbeitrag | 300 € je Kind |
| Berufseinsteigerbonus unter 25 | einmalig | 200 € |
Zwei Rechenbeispiele
Der kleine Einstieg: Du zahlst 30 Euro im Monat, also 360 Euro im Jahr. Der Staat legt 180 Euro drauf – das sind 50 Prozent auf deinen eigenen Beitrag. Keine andere Förderstufe ist so effizient. Wenn du gerade im Ref bist und das Geld knapp ist: Das hier ist die Stufe, die du mitnehmen solltest.
Voll ausgeschöpft: Du zahlst 150 Euro im Monat, also 1.800 Euro im Jahr. Dann bekommst du 180 Euro aus der ersten und 360 Euro aus der zweiten Stufe – zusammen die vollen 540 Euro. Bist du unter 25, kommen im ersten Jahr nochmal 200 Euro dazu.
Und obendrauf: Das Finanzamt prüft bei deiner Steuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG für dich günstiger wäre als die Zulage. Diese Günstigerprüfung läuft von allein – du musst dich nicht entscheiden und nichts beantragen.
Der Zettel, den du nicht vergessen darfst
Das hier ist der Grund, warum Beamte trotz Vertrag ohne Zulage dastehen. Bitte einmal aufmerksam lesen.
Damit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) deine Zulage überhaupt berechnen kann, braucht sie deine Besoldungsdaten. Bei normalen Angestellten passiert das automatisch im Hintergrund. Bei dir als Beamtin oder Beamter nicht.
Du musst deiner Besoldungsstelle ausdrücklich die Einwilligung geben, dass deine Daten an die ZfA übermittelt werden dürfen. Und diese Einwilligung ist fristgebunden. Verpasst du die Frist, ist die Förderung für den Zeitraum weg – und da wieder rauszukommen ist zäh; damit haben sich schon Gerichte beschäftigt.
Also, ganz praktisch:
- Einwilligung sofort nach Vertragsabschluss einreichen, nicht „mach ich im Dezember“.
- Kopie und Eingangsnachweis aufheben.
- Bei Wechsel des Vertrags oder des Dienstherrn nachfragen, ob sie weitergilt oder neu muss.
Wohin? Als Landesbeamter an dein Landesamt für Besoldung und Versorgung, als Bundesbeamter an die zuständige Stelle des Bundes.
„Ich bin doch Beamter, ich kriege Pension“ – reicht das?
Die Pension ist eine gute Sache, keine Frage. Aber der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent setzt 40 anrechenbare Dienstjahre voraus. Und dann gibt es da noch ein paar Punkte, die man mit Mitte 20 selten auf dem Schirm hat:
- Du steigst später ein als gedacht – Studium, Ref, vielleicht ein Jahr dazwischen.
- Teilzeit oder Elternzeit reduziert die anrechenbare Dienstzeit.
- Im Vollzugsdienst gilt eine besondere Altersgrenze – du gehst früher, hast also weniger Dienstjahre und gleichzeitig mehr Ruhestandsjahre.
- Maßgeblich sind die ruhegehaltfähigen Bezüge. Zulagen und Zuschläge, die du heute bekommst, zählen nicht alle mit.
Der letzte Punkt wird am häufigsten übersehen: Wer seine Lücke ausrechnet, indem er 71,75 Prozent auf sein heutiges Netto anwendet, rechnet sie systematisch zu klein.
Was ist mit deinem Riester-Vertrag?
Falls du schon einen hast: Entspann dich. Alle bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossenen Verträge haben Bestandsschutz. Nichts wird gekündigt, nichts umgestellt, nichts entwertet. Wenn du gar nichts machst, läuft dein Vertrag mit der bisherigen Förderung einfach weiter.
Du kannst aber wechseln. Das läuft so:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Deine bisherigen Zulagen und Steuervorteile | bleiben komplett erhalten |
| Kosten beim alten Anbieter | maximal 150 € |
| Einmalige Gebühr beim neuen Anbieter | maximal 150 € |
| Rückgängig machen? | geht nicht – einmalig und unwiderruflich |
Für dich als jüngere Person spricht ziemlich viel für den Wechsel: Bei einer Restlaufzeit von dreißig Jahren und mehr ist die Renditebremse der Beitragsgarantie das teuerste Detail deines Altvertrags. Trotzdem gilt: erst rechnen, dann wechseln.
Die Zahl, auf die es ankommt, sind die Effektivkosten deines Vertrags. Die stehen in der jährlichen Standmitteilung. Liegen sie deutlich über 1,0 Prozent – dem Deckel für die neuen Verträge – ist das ein starkes Argument. Schau außerdem nach, ob dein Vertrag einen garantierten Rentenfaktor enthält: Den gibt es heute so oft nicht mehr, und beim Wechsel ist er weg.
Was du jetzt tun kannst – und was nicht
Was keinen Sinn ergibt: jetzt schon irgendwo unterschreiben. Vor dem 1. Januar 2027 gibt es keine zertifizierten Altersvorsorgedepots. Wer dir heute eins verkaufen will, verkauft dir eine Erwartung.
Was Sinn ergibt: deine Zahlen zusammensuchen, damit du 2027 in fünf Minuten entscheiden kannst. Also: Wie hoch ist deine Versorgungslücke realistisch? Was steht in der Standmitteilung deines Riester-Vertrags? Wie viel kannst du monatlich dauerhaft weglegen, ohne dass es weh tut? Und: Bist du beim Start noch unter 25 – dann ist der Bonus ein Thema.
Warteliste: Wir sagen dir Bescheid, wenn es losgeht
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Wir behalten die Produkte und Konditionen im Auge und melden uns bei dir, sobald du wirklich etwas tun kannst. Kein Newsletter-Dauerfeuer, keine Werbung – nur die eine Info, wenn es so weit ist.
Wir schauen mit dir drauf
Ob sich das Altersvorsorgedepot für dich lohnt, welche Variante passt und was mit deinem Riester-Vertrag sinnvoll ist – das hängt an deiner Versorgungslücke, deinem Ruhestandszeitpunkt und deinen bestehenden Verträgen. Wir sind auf die Absicherung von Beamtinnen und Beamten spezialisiert und rechnen das mit dir gemeinsam durch. Ehrlich, verständlich und ohne dass du dafür Finanzchinesisch lernen musst.
Warteliste: Wir sagen dir Bescheid, wenn es losgeht
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Trag dich unverbindlich ein – wir melden uns, sobald du wirklich etwas tun kannst. Kein Newsletter-Dauerfeuer, nur die eine Info, wenn es so weit ist.
Trag dich ein – wir melden uns, sobald du wirklich etwas tun kannst.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz ist schon in Kraft – Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026. Zum Stichtag können zertifizierte Altersvorsorgedepots abgeschlossen werden, gleichzeitig endet das Riester-Neugeschäft.
Sind Beamte zulageberechtigt?
Ja, voll. Beamtinnen und Beamte, Richter und Berufssoldaten sind unmittelbar zulageberechtigt. Voraussetzung ist die ausdrückliche Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle, dass deine Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt werden dürfen.
Wie viel Förderung bekomme ich?
Maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr: 50 Prozent auf deine ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Dazu bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus, wenn du beim Abschluss unter 25 bist.
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Ein einmaliger Zuschuss von 200 Euro für alle, die beim Abschluss unter 25 Jahre alt sind. Wenn du direkt nach Schule oder Studium in den Vorbereitungsdienst gegangen bist, fällst du meist in diese Gruppe. Der Bonus kommt zusätzlich zur normalen Zulage.
Lohnt sich das schon mit 30 Euro im Monat?
Gerade dann. Auf die ersten 360 Euro im Jahr – also genau 30 Euro monatlich – gibt der Staat 50 Prozent dazu. Das ist die effizienteste Förderstufe überhaupt. Höhere Beiträge werden nur noch mit 25 Prozent gefördert. Wer wenig einzahlen kann, holt anteilig also am meisten heraus.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Der läuft mit Bestandsschutz und der bisherigen Förderung automatisch weiter. Keine Kündigung, keine Zwangsumstellung, kein Wertverlust. Nur neue Riester-Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich.
Soll ich meinen Riester-Vertrag umtauschen?
Kommt auf die Zahlen an. Bei langer Restlaufzeit und hohen Effektivkosten im Altvertrag spricht viel dafür. Dagegen spricht ein garantierter Rentenfaktor aus älteren Vertragsjahrgängen, den es heute nicht mehr gibt. Wichtig: Der Wechsel ist einmalig und unwiderruflich, kostet maximal 150 Euro beim alten und 150 Euro beim neuen Anbieter – und deine bisherigen Zulagen bleiben erhalten.
Warum brauche ich als Beamter eine Einwilligungserklärung?
Weil deine Besoldungsdaten nicht automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen fließen. Bei rentenversicherungspflichtigen Angestellten passiert das von allein, bei Beamten nicht. Ohne diese fristgebundene Einwilligung bei deiner Besoldungsstelle wird keine Zulage berechnet – das ist der häufigste Grund für entgangene Förderung.
Was kostet so ein Depot?
Für zertifizierte Verträge gilt ein Deckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr über die gesamte Laufzeit. Da fließen Depot- und Verwaltungskosten, Fondskosten und mögliche Abschlusskosten zusammen rein – es zählt die Summe.
Kann ich in ETFs investieren?
Ja, das ist der Kern der Reform. Fonds und ETFs sind zugelassen, im freien Altersvorsorgedepot sind bis zu 100 Prozent Aktienquote möglich. Die vollständige Beitragsgarantie, die bei Riester die Rendite gebremst hat, entfällt in dieser Variante.
Komme ich vorher ans Geld?
Nein. Die geförderten Verträge sind auf die Altersvorsorge ausgelegt, die Auszahlung ist grundsätzlich ans Rentenalter gebunden. Wer vorher ranwill, muss die erhaltene Förderung zurückzahlen. Was du flexibel halten willst, gehört also in ein separates, ungefördertes Depot.
Ich bin im Referendariat – lohnt sich das jetzt schon?
Der Zeithorizont spricht klar dafür, und der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro gilt für alle unter 25. Wichtig ist ein Beitrag, den du dauerhaft durchhältst – 30 Euro monatlich holen bereits die volle erste Förderstufe ab. Abschließen kannst du allerdings erst ab Januar 2027.
Sollte ich jetzt schon irgendwo unterschreiben?
Nein. Vor dem 1. Januar 2027 gibt es keine zertifizierten Altersvorsorgedepots, die man vergleichen könnte. Sinnvoll ist, bis dahin deine Zahlen zusammenzuhaben: Versorgungslücke, Standmitteilung des Riester-Vertrags, realistische monatliche Sparrate.
Stand: August 2026. Die Angaben beruhen auf dem Altersvorsorgereformgesetz in der beschlossenen Fassung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; Details zur Produktzertifizierung werden bis zum Inkrafttreten weiter konkretisiert. Besondere Altersgrenzen und die Ruhegehaltfähigkeit einzelner Bezügebestandteile richten sich nach Bundes- oder Landesrecht. Amtliche Infos: FAQ des Bundesfinanzministeriums.
